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Die Verträge für Bucherbach 2024 sind in Arbeit. Weitere Interessenten sind gerne gesehen.
Auf ein gutes Jahr 2024!!!

Die CD des Abschiedskonzerts von Theoderich Nemmersatt und kann hier geordert werden.

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n.V.: Schaukampf auf der Burg

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30.03.: Burgreinigung Bucherbach
25.04.: Führung auf Burg Dagstuhl
27.04.: Gartenlager
: Führung auf Burg Dagstuhl
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: Führung auf Burg Dagstuhl
23.06.: Führung auf der Liebenburg
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07.07.: Führung auf der Liebenburg
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21.07.: Führung auf der Liebenburg
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Waffentragen auf Märkten

Begonnen von SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo), 06. April 2005, 11:28:49

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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Folgende Email zum Thema Waffentragen auf Märkten hat uns aus dem Innenministerium erreicht:


"E-Mail:
die-tafelrunde@freenet.de








Tragen von Waffen bei ,,mittelalterlichen Veranstaltungen"



Sehr geehrter Herr Heil,

Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer hat mich gebeten, Ihre waffenrechtlichen Fragen hinsichtlich des Tragens von Waffen bei mittelalterlichen Veranstaltungen zu beant-worten.

Sofern bei mittelalterlichen Veranstaltungen ungeschliffene Schwerter, Dolche etc. getragen werden, sind keine Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) tangiert, da diesen Gegenständen die Waffeneigenschaft fehlt. Diese wäre nur dann vorhan-den, wenn es sich um scharfe Hieb- und Stoßwaffen handeln würde, die ihrem We-sen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen bei Menschen vorzurufen. Bei un-geschliffenen Waffen (auch Theaterwaffen genannt) ist dies eindeutig nicht der Fall.

Geschliffene Waffen sind nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. zum Waffengesetz als Hieb- und Stoßwaffen anzusehen. Diese unterfallen jedoch, wie sich aus Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zum Waffengesetz ergibt, keiner Er-laubnispflicht. Für diese Waffen gilt lediglich nach § 2 Abs. 1 WaffG die Altersgrenze von 18 Jahren – von der im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können (§ 3 Abs. 3 WaffG) – sowie die Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG zur sicheren Auf-bewahrung.

Nach § 42 Abs.1 WaffG ist das Führen von geschliffenen Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Hier können ggfls. Ausnahmen nach § 42 Abs. 2 WaffG in Betracht kommen. Danach kann die zuständige Behörde allgemein oder für den Ein-zelfall Ausnahmen vom Verbot des Führens zulassen, wenn der Antragsteller nach-weisen kann, dass er auf die Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzich-

ten kann und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.     Zuständig wäre hier die Waffenbehörde, in deren Bereich die Veranstaltung stattfin-det.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


gez.
Bouillon"

Das ist jetzt mal eine eindeutige Aussage zu den immer wieder gestellten Fragen und hoffentlich das Ende der Spekulationen.
Falls jemand eine Kopie möchte, bitte melden.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

Dennis

...wobei sich mir übrigens die Frage stellt, warum man überhaupt eine Waffe auf einen Markt mitbringen sollte, geschweige denn rumtragen muss  ;-)

Übrigens: Was würdet ihr von der Idee halten, eine scharfe Waffe für den Verein anzuschaffen, damit man auch mal vorführen kann (unter kontrollierten bedingungen), wie eine damalige Waffe tatsächlich geschnitten hat?
Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
Wer immer nur tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist. - Henry Ford I.
Wenn Wissen Probleme macht können wir diese nicht durch Unwissenheit lösen - Isaac Aasimov

SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Vorsicht, schon das Essmesser am Gürtel könnte sich als Waffe entpuppen.
Eine scharfe Waffe ist gar keine schlechte Idee, aber erst mal sind unsere Gelder anderweitig gebunden. Möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

Dennis

Ein Essmesser ist ja einschneidig und meist nicht lang genug, um als Waffe zu gelten...aber Du hast schon recht, es kommt schließlich immer auf die Auslegung des jeweiligen Beamten an. Bei einem historischen Messer, das in einer entsprechenden Scheide getragen wird würde ich aber schon annehmen, daß es als Gewandungsbestandteil durchgeht.
Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
Wer immer nur tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist. - Henry Ford I.
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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Und diese Ausnahmen und Grenzfälle würde ich gerne sammeln und in einer weiteren Anfrage quasi "online" beantworten lassen...
Stichworte meinerseits wären: Streitkolben, Morgenstern, Kriegshammer...
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Wer noch mehr Informationen dazu haben möchte: die AG Lebendiges Mittelalter (vielen Dank dorthin!) hat mir noch weitere Papiere aus der Tempus vivit Bibliothek zukommen lassen.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

Dennis

Interessant fände ich auch wie es mit alten Schusswaffen wie Arquebusen (Hakenbüchsen) aussieht. Ist der Besitz an sich schon nicht erlaubt bzw. welchen Waffenschein muß man dafür besitzen.

Und: Darf man, falls man solch eine Waffe besitzen darf, sie auf einem Markt mitnehmen (ungeladen.)

Ich schätze mal daß für solch eine Waffe ungefähr das gleiche wie für Armbrüste gilt...aber eine Aussage von offizieller Stelle wäre natürlich besser.
Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Ich gebe das weiter. Wobei ich denke, dass es sich dabei um echte Schusswaffen handelt, also eine Waffenbesitzkarte zum Besitzen und ein Waffenschein zum Führen notwendig wäre.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

Dennis

Ah, was ich mir auch gedacht hatte. Schade ;) Aber Bögen sind ja auch nett...
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fengor

Grundsaetzlich ist es bei Schusswaffen so wie ludwig gesagt hat.

Wobei Fuehren allerdings bedeutet die geladene Waffe mit sich zu fuehren. D.h. solange die Waffe entladen und gesichert ist "fuehrt" man sie nicht. Was ja auch logishc ist da sonst Sportschuetzen ihre Waffen nicht auf den Schiessstand transportieren koennten. Wichtig hierbei ist jedoch dass sowohl Magazin als auch Schnelllader fuer Revolver als Teil der Waffe gelten, d.h. wenn  man das Magazin einer Waffe entfernt , es aber noch Munition enthaelt gilt die Waffe trotzdem als geladen. Zum gesicherten Transport muessen Waffe und Munition getrennt voneinander transportiert werden. Ob hierbei die Trennung der Pappschachtel der Munition als rauemliche Trennung ausreicht ist jedoch nich tnaeher definiert und da scheiden sich die Geister.

Ansonsten gibt es fuer "historisch darstellende Vereine" Ausnahmeregelugnen was das fuehren der Waffen auf Maerkten und Veranstaltungen angeht. Hier bin ich jedopch nicht so bewandert da dies nicht Teil der Sportschuetzenpruefung war die ich vor Jahren abgelegt habe.
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert.
Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Dennis

Nun ja, bei einem Vorderlader ist der Transport im geladenen Zustand wohl ohnehin schwierig...und eine Armbrust möchte ich auch nicht gespannt irgendwo rumstehen haben.

Wäre mal interessant, über diese Ausnahmen für historische Vereine zu erfahren. Immerhin war auf dem Festland zu unserer zeit ein Bogen eine schon eher ungewöhnliche Waffe im Krieg, im Gegensatz zur Armbrust. Und für ein scharfes Schwert wäre dies wohl genauso interessant.
Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
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fengor

scharfe schwerter sind waffen nach dem WaffG

eine Armbrust ist grundsaetzlich ein sportgeraet, es sei denn sie wird als waffe einggesetzt (d.h. um einen anderen menschen zu schaden) dann gilt sie als waffe genau so, wie baseballschlaeger oder schraubenzieher. Eine Armbrust darf auch meines wissens ausserhalb des schiessstandes nciht geladen transportiert werden.

Kann gerne versuchen ob ich ueber die ausnahmeregelung noch was finde.
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert.
Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Dennis

Das wäre schön, wenn Du da was hättest.

Mich wundert es allerdings, daß eine Armbrust ein Sportgerät ist und eine (vermutlich viel ungenauere) Hakenbüchse eine reine Waffe...oder sogar ein Schwert, was im Gegensatz zu Armbrust oder Gewehr nicht einmal Energie speichern kann.
Naja, warum sollten Gesetze auch Sinn machen...
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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

So, Anfrage ans Innenministerium ist raus.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

Dennis

Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Bitte, gern geschehen... Hab auch noch die Frage nach der Waffeneigenschaft von Streitkolben gestellt und bin darauf sehr gespannt.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

DAvid Ney

Zum Thema Scharfes Schwert folgendes:
War ein Mittelalterliches Schwert eigentlich Scharf ?
Gibt es nicht auch Theorien das Schwerter Stumpf waren?

SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Sie waren scharf, wobei nicht von der Schärfe japanischer Schwerter. Mehr Infos?
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

fengor

Sie waren definitiv schaerfer als unsere Schaukampfschwerter. Wenn auch wie Ludwig gesagt nicht so rasiermesserscharf wie ein Katana. Abe es ist durchaus sicher anzunehmen dass die Schlagkante deutlich unter 1mm war, womit man schon einiges an Schaden anrichten kann.

Als Indiz hierfuer ist die ueberlieferte Methode mit der flachen Seite der Klinge anstelle der Schneide wie ich es z.b. heutzutage mache, zu parieren. Der Grund ist dass man es  frueher bei der scharfen Klinge vermeiden wollte sich diese unnoetig zu ruinieren, da die Schneide mit abnehmender Dicke auch anfaelliger fuer scharten wird. Ich persoelich pariere heutzutage jedoch mit der schneide da dies meienr Meinung nach fuer das Schwert insgesamt besser ist als mit der flachen Seite zu parieren.

Hierfuer gibt es jedoch meines Wissens noch keine Versuchsreihen.
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert.
Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Dennis

Nunja, zum einen sollte man ja vor allem zwei Sachen zum parieren machen:
1) Ausweichen
2) Schild benutzen, dafür ist er ja da

Abgesehen davon kann ich noch sagen, daß Schwerter im Mittelalter (natürlich ein weit gefasster Begriff, von daher: an einem Zeitpunkt im MA, den ich nicht genau bestimmen kann) auch scharf waren. Man hat bei Ausgrabungen Skelette mit den verschiedensten Amputationen gefunden, inklusive schräg durchgeschnitten. Das geht sicher nicht mit einem stumpfen Schwert. Dafür kann ich allerdings keine Quelle angeben, das ist jetzt nur aus dem Gedächtnis.
Wenn man sich die recht blutigen Illustrationen der Kreuzfahrerbibel ansieht kann auch kaum ein Zweifel daran bestehen, daß man mit dieen Waffen gut schneiden konnte.

EDIT: Doppelpost entfernt
Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
Wer immer nur tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist. - Henry Ford I.
Wenn Wissen Probleme macht können wir diese nicht durch Unwissenheit lösen - Isaac Aasimov